scroll-up
Immer im Recht. Aktuelle Urteile und News

Dieselskandal 23: Geldbuße von 1 Mrd € gegen VW, Ermittlungsverfahren gegen Audi-Chef Rupert Stadler – automobilwoche.de 13.06.2018

erstellt am: 13.06.18 | Aktuelle Urteile

Dieselskandal 23: Geldbuße von 1 Mrd € gegen VW, Ermittlungsverfahren gegen Audi-Chef Rupert Stadler – automobilwoche.de 13.06.2018

 

Geldbuße von 1 Mrd € gegen VW, Ermittlungsverfahren gegen Audi-Chef Rupert Stadler  sind die Themen des Tages am 13. Juni 2018.

 

Geldbuße von 1 Mrd € gegen VW (automobilwoche.de 13.06.2018)

VW muss in der Bundesrepublik ein Bußgeld für die manipulierten Abgaswerte (insbesondere zu hoher Stickoxid(NOx)-Ausstoß)) bei vielen Diesel-KFZ bezahlen. Dem Ermittlungsverfahren liegt der Verdacht der mittelbaren Falschbeurkundung gem. § 271 StGB zugrunde.Volkswagen zahlt für für eine Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von einer Milliarde Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht wie VW und die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt haben. Der Betrag von 1 Mrd. € ergibt sich aus dem gesetzlichen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro und der Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile mit 995 Mio. €, gesamt 1 Mrd. €. Um die Angelegenheit schnell und möglichst geräuschlos zu beenden, verzichtet VW auf Rechtsmittel.

VW hat die Hoffnung geäußert, dass so auch positive Wirkungen auf andere Behördenverfahren gegen VW und Konzernunternehmen in Europa erzielt werden können.

Die  Staatsanwaltschaft ist mit ihren Ermittlungen zum Ergebnis gekommen, dass es „Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung“ gab. Diese werden als „mitursächlich“ für die Entwicklung und Produktion der Dieselmotoren Typen EA 288 (Gen3) in USA und Kanada und auch EA 189 weltweit einschließlich Verbauch in ca. 10,7 Mio. Fahrzeugen mit deren Bewerbung und Inverkehrbringung angesehen.

 

 Ermittlungsverfahren gegen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler (automobilwoche.de 11.06.2018)

 

Nun wird auch gegen Audi-Chef Rupert Stadler und ein weiteres Mitglied des Audi-Vorstands als Beschuldigte im Abgas-Skandal ermittelt. Die Privatwohnungen sind durchsucht worden. Dem Ermittlungsverfahren liegt der Verdacht des Betrugs und einer mittelbaren Falschbeurkundung gem. § 271 StGB zugrunde.

Die mittelbare Falschbeurkundung liegt darin, dass Audi-Chef Rupert Stadler und der weitere Beschuldigte nicht selbst die inhaltlich unrichtige Urkunde der Typengenehmigung ausgestellt haben sondern dies zuließen, obwohl sie wussten, dass die Typengenehmigung wegen zu hoher Abgaswerte nicht hätte erteilt werden dürfen.

 

Auch wenn der Bundesverkehrsminister Scheuer so tut als ob VW kein Wässerchen getrübt hat oder seines Schutz bedarf, funktionieren die Strafverfolgungsbehörden: Sie lassen sich kein x für ein u vormachen. Die Chancen für Klagen gegen Hersteller und Händler im Dieselskandal steigen.

 

Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
13. Juni 2018