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Vertriebsrecht 8: Neue Vertragshändlerverträge für VW PKW, VW Nutzfahrzeuge und Audi – autohaus.de 15. Juni 2018

erstellt am: 16.06.18 | Aktuelle Urteile

Vertriebsrecht 8: Neue Vertragshändlerverträge für VW PKW, VW Nutzfahrzeuge und Audi – autohaus.de 15. Juni 2018

 

Neue Vertragshändlerverträge für VW PKW, VW Nutzfahrzeuge und Audi

Neue Vertragshändlerverträge für VW PKW, VW Nutzfahrzeuge und Audi stehen im Blickpunkt bei Volkswagen und Audi Partnerverband e.V. (VAPV), der die Interessen der über 2.400 Handels- und Servicepartner in der BRD von Volkswagen Pkw, Audi und Volkswagen Nutzfahrzeuge gegenüber Herstellern, Fachverbänden, Behörden, Institutionen und der Öffentlichkeit vertritt. 

Die Verhandlungen von VAPV und VW waren schwierig und es muss nun Überzeugungsarbeit den Mitgliedern geleistet werden. Am 20. Juni 2018 werden die Mitgliedsunternehmen informiert. VAPV hat auch Erfolge erzielt.

VW hat für Teile der VW-Händler Ende März die Vertragshändlerverträge zum 31. März 2020 gekündigt. Außerdem sollen weitere Vertragsunternehmen bis zum 31. März 2023 ausscheiden und haben Auflagen in den Verträgen. Die ausscheidenden Händler haben einzig die Wahl zwischen Verkauf, Schließung und Weiterarbeit als Servicepartner.

Dem VAPV ist es gelungen VW zu einer zweiten Ausgleichszahlung zu bewegen. Die weitere Kompensation von VW an die Vertragshandelspartner erreicht einen nennenswerten dreistelligen Millionen-Euro-Betrag. 

Für den Verbandsvorsitzenden Dirk Weddigen von Knapp beginnt eine arbeitsreiche Zeit, in der viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss.

Nach Ankündigung von Marken-Vertriebsvorstand Jürgen Stackmann Ende Januar von Plänen zur Verkleinerung des Vertriebsnetz in der BRD, kam es im März 2018 zur Kündigung der Vertragshändlerverträge von 3.500 VW-Vertriebspartnern in Europa. VW strebt in Europa keine erhebliche Verringerung der Vertriebspartner an, auch wenn das deutsche Vertriebsnetz verkleinert wird.  Für die neuen Verträge ab 1. April 2020 haben in der Bundesrepublik alle Händler und Servicepartner eine Absichtserklärung für die weitere Zusammenarbeit vorliegen.

Ziel der Vertragsänderung ist die Erhöhung Leistungs-Qualifikation des Vertriebsnetz bei sich wandelnden Rahmenbedingungen der Automobilindustrie.

Wir stehen mit Rat und Tat im Recht Händlern und Servicepartner von VW  PKW, VW Nutzfahrzeuge und Audi bei Vertragsanpassungen, Beendigung von Verträgen sowie dem Unternehmensverkauf zur Seite.

Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
16. Juni 2018