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Dieselskandal 30: Fahrverbote für Diesel-Pkw Euro 4 und darunter in Stuttgart ab 1. Januar 2019 – automobilwoche.de 11. Juli 2018

erstellt am: 11.07.18 | Aktuelle Urteile

Dieselskandal 30: Fahrverbote für Diesel-Pkw Euro 4 und darunter in Stuttgart ab 1. Januar 2019 – automobilwoche.de 11. Juli 2018

 

Fahrverbote für Diesel-Pkw Euro 4 und darunter in Stuttgart ab 1. Januar 2019

In Stuttgart geht es ab dem 1. Januar 2019 los mit Fahrverboten. Die Fahrverbote gelten zunächst für Diesel-Pkw der Schadstoffnorm Euro 4 und darunter. Nach den Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamt sind in Stuttgart und Umgebung ca. 190.000 Diesel-Pkw mit der Schadstoffnorm Euro 4 und geringer zugelassen. Stuttgart ist nach Hamburg die zweite deutsche Großstadt, die Fahrverbote anordnet. Im Unterschied zu Hamburg, das bislang Fahrverbote auf einzelnen Strecken hat, gelten die Fahrverbote in Stuttgart für das Stadtgebiet.

 
Mit dem Kompromiss innerhalb der grün-schwarzen Landesregierung will Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die hohen Stickoxid(NOx)-Werte in der Stuttgarter Luft bekämpfen.
 
Ob dauerhaft auch alle Diesel-Pkw der Schadstoffnorm Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen bleiben, ist noch nicht sicher. Für Diesel-Pkw mit Euro 5 könnten Fahrverbote ab 2020 kommen, sofern die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen nicht zu der gewünschten Verbesserung der Luft führen. Bei der Ausdehnung von Fahrverboten ist Diesel-Pkw Euro 5, die ein Software-Update haben, eine Übergangszeit von 2 Jahren angestrebt. Dauerhaft von Fahrverboten sollen Diesel-Pkw Euro 5 ausgenommen sein, die eine Hardware-Nachrüstung (Katalysator) haben.
 
Anwohner mit Diesel-Pkw Euro 4 und schlechter erhalten eine Schonfrist bis zum 1. April 2019. Zum 1. April 2019 sollen die Tarife im Verkehrsverbund VVS so geändert werden, dass die Benutzung des ÖPNV leichter wird.
 
Es kommt auch technischer Umweltschutz zum Einsatz, dessen Kosten mit ca. 450 Mio. € veranschlagt sind. Dazu zählen Expressbusse, Luftfilter von Mann+Hummel, stickoxidabsorbierende Farben an Fassaden und Straßenbeläge.
 
Umfassende Ausnahmen sind für Lieferverkehre, Handwerksbetriebe, Beschäftigte im Schichtdienst, Pflegedienste und Kleinstunternehmen vorgesehen.
 
 
Die Maßnahmen sind nötig, um das Auto für alle Menschen nutzbar zu machen – nach dem Abstellen des Auto ist auch für den Fahrer gute Luft wichtig. Unangenehm ist, dass viele Autokäufer durch den Dieselskandal ohne ihr Wissen zu den Folgen beigetragen haben und nun Fahrverbote zu ertragen haben.
 
Kommen Sie zu uns noch vor dem 31. Dezember 2018, um Ihre Ansprüche gegen Händler und Hersteller von Diesel-Kfz durchzusetzen.
 
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
11. Juli 2018