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Dieselskandal 19: Fahrverbote in Stuttgart – Kraftfahrt-Bundesamt: Hardwarelösung wird voraussichtlich genehmigt – BGH Urt. 09.05.2018, Az. VIII ZR 26/17 veröffentlicht

erstellt am: 09.06.18 | Aktuelle Urteile

Dieselskandal 19: Fahrverbote in Stuttgart Kraftfahrt-Bundesamt: Hardwarelösung wird voraussichtlich genehmigt BGH Urt. 09.05.2018, Az. VIII ZR 26/17 veröffentlicht

Fahrverbote in Stuttgart – Kraftfahrt-Bundesamt: Hardwarelösung wird voraussichtlich genehmigt – BGH Urt. 09.05.2018, Az. VIII ZR 26/17 veröffentlicht

Im Dieselskandal gibt es neue Entwicklungen:

 

Fahrverbote in Stuttgart

In Baden-Württemberg plant die Landesregierung, Fahrverbote in Stuttgart für Diesel-KFZ zu erlassen. Nur Anwohner und Pendler sollen ausgenommen sein. Mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG Urt. 27.02.2018, Az. 7 C 26.16 u. 7 C 30.17; unser Bericht Dieselskandal 18 vom 08. Juni 2018) ist es nach Ansicht der schwarz-grünen Landesregierung so gut wie ausgeschlossen, die geforderte Verringerung der Stickoxid(NOx)-Belastung ohne Fahrverbote für Diesel-KFZ der Euronormen 3 und 4 zu erreichen. Fahrverbote können sogar Diesel-KFZ der Euronorm 5 treffen. Die Ausnahmen für Anwohner und Pendler sollen davon abhängen, dass die Diesel-KFZ  mit einer technischen Hardwarelösung ausgerüstet sind, die den Stickoxid(NOx)-Ausstoß senkt. Bundesverkehrsminister Scheurer soll für eine Eintragung der technischen Nachrüstung in die Fahrzeugpapiere sorgen.

 

Kraftfahrt-Bundesamt: Hardwarelösung wird voraussichtlich genehmigt

In unserem Bericht Dieselskandal 11 vom 12. Mai 2018 ging es um die Hardwarelösung, auch als technische Nachrüstung ( mit SCR-Kats) bekannt, die vom Bundesverkehrsminister skeptisch beurteilt wurde. Schon damals war die Präsidentin des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Maria Krautzberger, anderer Meinung: Sie hielt die Hardwarelösung durch technische Nachrüstung mit SCR-Kats für sinnvoll. Entgegen den unklaren Worten des Bundesverkehrsminister handelt die Präsidentin des KBA und wird wohl die technische Nachrüstung genehmigen. Die Kosten dürften bei 2.000,– € – 3.000,– € pro KFZ liegensiehe auch unseren Bericht Dieselskandal 11 vom 12. Mai 2018.
 
 
 
Das BGH Urt. 09.05.2018, Az. VIII ZR 26/17 ist am 08. Juni 2018 veröffentlicht worden. Der BGH hatte über die Minderung eines Mercedes-KFZ zu entscheiden, das auch nach einer Vielzahl von Reparaturen noch immer Mängel aufwies. Das Urteil ist sehr interessant für die Kaufverträge von Diesel-KFZ, da es einen Hinweis auf die Rechtsprechung des selben Senats des BGH (Urt. vom 23. Januar 2013, Az. VIII ZR 140/12 Rn. 26) zur Frage der Unzumutbarkeit eines Nacherfüllungsverlangen gem. § 440 Abs. 1 Satz 3 BGB gibt (BGH Urt. 09.05.2018, Az. VIII ZR 26/17 Rn. 14). Die Unzumutbarkeit des Nacherfüllungsverlangen ist von großer Bedeutung, da sich Hersteller und Händler nahezu ständig darauf berufen – siehe unser Bericht Dieselskandal 15 vom 04. Juni 2018. So hat zuletzt das OLG Nürnberg (Urt. 24.04.2018, Az. 6 U 409/17)ein Nacherfüllungsverlangen mit Fristsetzung für erforderlich gehalten.
 
Wir nehmen dazu in Kürze ausführlich Stellung.
 
Die Chancen für Käufer von Diesel-KFZ steigen.
 
Wir vertreten Sie gerne gegenüber Händlern und Herstellern von Diesel-KFZ mit manipulierter Motorsteuerung.
 
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
9. Juni 2018