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Bau- und Architektenrecht

Vergabe von Bauaufträgen.
Prüfung und Abschluss von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen.
Begleitung in der Bauphase (Stellung und Austausch von Sicherheiten.
Fristenüberwachung, Kündigung).
Vergütung von Bauunternehmern, Architekten & Ingenieuren, insbesondere nach Kündigung.
Nachträge, z. B. Bauzeitverzögerung, Baugrundrisiko.

Versicherungsrecht

Abschluss von Versicherungsverträgen. Beratung von/durch Versicherungsvermittlern, -maklern, Finanzdienstleistern.
Beratung und Durchsetzung / Abwehr von Ansprüchen in folgenden Versicherungssparten:
Sachversicherungen (z.B. Wohngebäude-, Hausrat-, Industrielle Sachversicherung).
Haftpflichtversicherungen (z.B. Privat-, Berufshaftpflicht, Produkthaftpflicht, D&O).
Schadensversicherungen (z.B. Vermögensschadenhaftpflicht für Banken, Rechtsanwälte,
Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater).

Vertrags- u. Arbeitsrecht

Gestaltung von Arbeitsverträgen.
Abwehr von Kündigungen.
Durchsetzung von Lohn-/Gehaltsansprüchen.
Überprüfung von Arbeitszeugnissen.
Unterstützung bei der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Betriebliche Altersversorgung.

Steuerrecht

Klage vor den Finanzgerichten.
Vertretung im Besteuerungsverfahren vor dem Finanzamt, insbesondere Einspruch.
Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden.
Beratung bei steuerlicher Gestaltung.
Überprüfung von Besteuerungsgrundlagen.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Recht der Kontoführung: Eröffnung, Führung, Kündigung.
Zahlungsverkehr: Ãœberweisung, Lastschrift, Kreditraten.
Prüfung/Widerruf/Kündigung von Verbraucherkrediten, Bau- u. Immobiliendarlehen.
Prüfung von Kapitalanlagegeschäften, insbesondere Aufklärungs-/Beratungspflichten, Prospekthaftung z.B. bei geschlossenen Fonds (Immobilienfonds, Schifffonds etc.).

Handels- und Gesellschaftsrecht

Beratung bei Gründung u. Beendigung von Personen- und Kapitalgesellschaften.
Erstellung von Gesellschaftsverträgen.
Beratung rund um den Geschäftsführervertrag.
Durchsetzung von Ansprüchen aus Gesellschaftsverträgen.
Unterstützung bei u. Durchführung von der Abwicklung/ Auflösung von Gesellschaften.
Vertriebsrecht: Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Prüfung und Erstellung von Mietverträgen.
Durchführung / Abwehr von Mieterhöhungen.
Prüfung von Betriebskosten- und Hausgeldabrechnungen.
Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen.
Beschlussanfechtungen nach WEG.

Verkehrsunfallrecht

Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Schmerzensgeld.
Haushaltsführungsschaden.
Verdienstausfallschaden.
Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen.

Andreas Hoffmann
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Baurecht | Vertrags- und Arbeitsrecht | Kapitalanlagerecht | Bankrecht | Verkehrsunfallrecht | 
Versicherungsrecht

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Fachsekretariat

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Ãœber uns

Unsere Kanzlei wurde am 01.01.1956 von den Rechtsanwälten Dr. Hans Braun und Hermann Witt gegründet. Im Jahr 1968 trat Rechtsanwalt Günter F. Christlein in die Sozietät ein und führte diese mit Rechtsanwalt Karlheinz Christlein nach dem Ausscheiden von Dr. Braun fort. Zum 01.01.2011 trat dann Rechtsanwalt Andreas Hoffmann in die Kanzlei ein und führt diese seit dem Ausscheiden von Rechtsanwalt Günter F. Christlein zum 30.06.2011 und Rechtsanwalt Karlheinz Christlein zum 31.12.2011 unter der Firmierung „Rechtsanwälte Hoffmann ∙ Christlein“ fort. Seit Mai 2013 ist Herr Rechtsanwalt Hoffmann Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Die Anwälte der Kanzlei Hoffmann ∙ Christlein verfügen über Fachkenntnisse und Erfahrungen in den angegebenen Bereichen.

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Bau- und Architektenrecht 2: mündliche Gerichtsstandsvereinbarung als Handelsbrauch gem. Art. 25 Abs. 1 Satz 3 c), Abs. 2 Brüssel-Ia-VO = VO (EU) Nr. 1215/2012 - BGH, Urt. 26.04.2018, Az. VII ZR 139/17

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Kaufrecht: Maklerexposé als öffentliche Äußerung gem. § 434 Abs.1 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 1. Alt BGB beim Grundstückskaufvertrag - BGH, Urt. 19.01.2018, Az. V ZR 256/15 = ZIP 2018, 1030 - 1033

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