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Über uns

Unsere Kanzlei wurde am 01.01.1956 von den Rechtsanwälten Dr. Hans Braun und Hermann Witt gegründet. Im Jahr 1968 trat Rechtsanwalt Günter F. Christlein in die Sozietät ein und führte diese mit Rechtsanwalt Karlheinz Christlein nach dem Ausscheiden von Dr. Braun fort. Zum 01.01.2011 trat dann Rechtsanwalt Andreas Hoffmann in die Kanzlei ein und führt diese seit dem Ausscheiden von Rechtsanwalt Günter F. Christlein zum 30.06.2011 und Rechtsanwalt Karlheinz Christlein zum 31.12.2011 unter der Firmierung „Rechtsanwälte Hoffmann ∙ Christlein“ fort. Seit Mai 2013 ist Herr Rechtsanwalt Hoffmann Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Die Anwälte der Kanzlei Hoffmann ∙ Christlein verfügen über Fachkenntnisse und Erfahrungen in den angegebenen Bereichen.

 

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Andreas Hoffmann
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Oana Bineata

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