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Vertriebsrecht 10: Volkswagen AG – neue Händlerverträge für die Marken VW, Audi und Porsche – autohaus.de und automobilwoche.de 4. Juli 2018

erstellt am: 04.07.18 | Aktuelle Urteile

Vertriebsrecht 10: Volkswagen AG – neue Händlerverträge für die Marken VW, Audi und Porsche – autohaus.de und automobilwoche.de 4. Juli 2018

 

 Volkswagen AG – neue Händlerverträge für die Marken VW, Audi und Porsche  – autohaus.de und automobilwoche.de 4. Juli 2018

 

Marke VW: Händlerverband VAPV und Volkswagen AG erzielen Einigung für neue Verträge

Die Verhandlungen von VAPV mit Volkswagen AG für die Marke VW sind zu einem Ende gekommen. Auch der Streitpunkt Direkt-Vertrieb konnte gelöst werden. Die genauen juristischen Formulierungen stehen noch aus, weswegen den Händlern die Verträge im September 2018 vorgelegt werden. Die Verhandlungen dauerten mit sieben Monaten ungewöhnlich lange. Es wurden Regelungen zum Online-Vertrieb, Functions-on-demand, Digitalisierung und Elektromobilität getroffen. Functions-on demand haben für den Handel Potential: Es sind Funktionen, die der Kunde nach dem Kauf in das Fahrzeug aufspielen oder freischalten lassen kann. Thomas Zahn, Leiter Vertrieb und Marketing Deutschland Marke VW bei Volkswagen und Dirk Weddigen von Knapp, Vorstand VAPV zeigen sich erleichtert und glauben, dass der Handel weiterhin das wesentliche Element im Automobilvertrieb bleibt, was durch eine enge Kooperation zwischen Händlern und Herstellern, wohl besonders durch IT erreicht wird. Die neuen Händlerverträge kommen ab April 2020.

 

Marke Audi: Neue Händlerverträge ab 1. April 2020

Auch mit Audi haben die Verhandlungen durch VAPV nach längerer Zeit zu neuen Händlerverträgen ab dem 1. April 2020 geführt.

Bei dem Konzernverbund ist es nicht überraschend, dass die neuen Händlerverträge ab September den Audi-Händlern zur Verfügung stehen. Martin Sander, Leiter  Audi-Vertrieb Deutschland und Dirk Weddigen von Knapp, Vorstand VAPV sehen in den neuen Händlerverträgen eine Fortentwicklung für den Handel. In den Verträgen geht es wesentlich, um Digitalisierung, Functions-on-demand, E-commerce und Elektromobilität. Der Audi e-tron wird das erste Elektroauto von Audi sein.

 

Marke Porsche: „Aktualisierung“ der Händlerverträge bei Porsche

 

Bei den Veränderungen der Händlerverträge von Porsche, die ohne Kündigungen der bisherigen Verträge erreicht werden sollen, stehen gleichfalls Digitalisierung E-Mobilität oben an. Dies geht so weit, dass für den ersten voll elektrischen Porsche Taycan (440 kW/ 600 PS) ein extra Vertrag geschaffen wurde. Im Handel ist eine Ladeinfrastruktur sowie Schulung von Mitarbeitern vorgesehen, was auch zu geänderten Prozessen führt. Porsche setzt auch auf digitale Dienste, d.h. Functions-on-demand. Die Zahl der Standorte wird beibehalten.

 

Kommen Sie zu uns, wenn nicht alles so glatt läuft wie in den Pressemitteilungen dargestellt. Wir vertreten Sie gerne und erfolgreich – rufen Sie uns jederzeit an !!!

 

Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
4. Juli 2018