Dieselskandal 30: Fahrverbote für Diesel-Pkw Euro 4 und darunter in Stuttgart ab 1. Januar 2019 – automobilwoche.de 11. Juli 2018
Fahrverbote für Diesel-Pkw Euro 4 und darunter in Stuttgart ab 1. Januar 2019
In Stuttgart geht es ab dem 1. Januar 2019 los mit Fahrverboten. Die Fahrverbote gelten zunächst für Diesel-Pkw der Schadstoffnorm Euro 4 und darunter. Nach den Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamt sind in Stuttgart und Umgebung ca. 190.000 Diesel-Pkw mit der Schadstoffnorm Euro 4 und geringer zugelassen. Stuttgart ist nach Hamburg die zweite deutsche Großstadt, die Fahrverbote anordnet. Im Unterschied zu Hamburg, das bislang Fahrverbote auf einzelnen Strecken hat, gelten die Fahrverbote in Stuttgart für das Stadtgebiet.
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Dieselskandal 29: Fahrverbote in Stuttgart ab 2019 möglich – autohaus.de und automobilwoche.de 27. Juni 2018
Fahrverbote in Stuttgart ab 2019 möglich
autohaus.de 27. Juni 2018
Die Autofahrer in Stuttgart, die einen Diesel-PKW mit Abgasnorm Euro 4 oder niedriger benutzen wollen, müssen ab Anfang 2019 mit Fahrverboten rechnen. Die Fahrverbote in Stuttgart sollen für große Teile der Innenstadt gelten.
Die Regierung von Baden-Württemberg strebt mit Beginn des Jahres 2019 an, Fahrverbote für Diesel-PKW anzuordnen – ein genauer Beginn wurde bislang noch nicht bekanntgegeben. Unsicher ist auch, ob Diesel-KFZ mit der Abgasnorm Euro 5 von Fahrverboten erfasst werden. Hamburg-Altona hat bereits auf zwei Strecken stark frequentierter Straßen Fahrverbote.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar 2018 „grünes Licht“ für Fahrverbote gegeben. In Stuttgart sind zu hohe Stickoxidwerte schon seit langem ein Problem. Diesel-KFZ tragen einen Großteil zur Stickoxidbelastung bei.
Besonders die sehr hohen Stickstoffdioxidwerte Am Neckartor – der meist befahrensten Straße der Schwaben-Metropole – erreichte schon Ende Mai, berechnet auf das Jahresmittel 68,6 Mikrogramm/m³ Luft, bei zulässigen 40 Mikrogramm/m³. Nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgericht sind Fahrverbote für Diesel-PKW mit Abgasnorm Euro 5 nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erst ab dem 1. September 2019 möglich. Der 1. September 2019 ist für die grün-schwarze Koalition in Stuttgart kein festes Datum, vielmehr soll die Situation im nächsten Jahr genau verfolgt werden. Für Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) ist die Blockade in Berlin nicht leicht nachvollziehbar.
Die „Süddeutsche Zeitung“ meldet, Baden-Württemberg strebt an, Euro 5 Diesel-PKW eine rechtssichere Fahrerlaubnis zu geben, sofern die Eigentümer das Auto selbst nachrüsten. Am Freitag (29. Juni 2018) gibt es ein Treffen des von den Grünen geführten Landesverkehrsministerium mit Zulieferern, Autohersteller und Verbänden, damit dieser Plan präsentiert werden kann.
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Dieselskandal 28: Daimler Rückruf beginnt – Vertrauen in deutsche Automarken angegriffen – automobilwoche.de 22. Juni 2018
Daimler Rückruf beginnt – Vertrauen in deutsche Automarken angegriffen
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) äußert zwar Vertrauen in die deutsche Autoindustrie, macht aber auch seine Enttäuschung über Daimler öffentlich. Joschka Fischer, ehemaliger Vizekanzler, dreht die Reihenfolge um, erst Kritik, um dann privat „aus Überzeugung“ ein deutsches Auto zu fahren. Selbst Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) will wieder „Vertrauen zurückgewinnen.
Winfried Kretschmann: Kritik diplomatisch versteckt
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) unterstützt im Dieselskandal die deutschen Autobauer. „Mein Vertrauen in die Autoindustrie ist nicht zerstört. In keiner Weise“, sagte Kretschmann bei der Eröffnung der Handelsmesse Global Connect in Stuttgart. Der Skandal habe aber der Glaubwürdigkeit der Industrie bei den Verbrauchern geschadet. „Die deutschen Autobauer produzieren heute wirklich saubere Diesel – die Frage ist nur, ob man es ihnen glaubt“.
Jedoch äußerte der Ministerpräsident Enttäuschung darüber, dass auch Daimler mitgemacht hat. „Der Chef vom Daimler“ habe ihm versichert, dass bei ihm „alles sauber“ sei. „Jetzt werden auch seine Fahrzeuge zurückgerufen. Dass mich das nicht freut, dürfte ja mal klar sein“, sagte Kretschmann.
Joschka Fischer: „Wie kleine Buben“
Der Ex-Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne) stellte auf der Handelsmesse Global Connect, Stuttgart das große Gewichtgroße der Automobilbranche für Baden-Württemberg und Deutschland hervor und machte den Verantwortlichen Vorwürfe. Er versteht nicht, „wie sehr gut bezahlte Topmanager diesen katastrophalen Unsinn machen konnten, zu glauben, wie kleine Buben, das käme nicht raus“.
Der Ex-Außenminister ist immer noch viel unterwegs und ist viel Enttäuschung begegnet. „Man hat uns das nicht zugetraut“ Es kommt immer wieder „das hätten wir nicht gedacht, die Deutschen machen sowas nicht“. Über die Verantwortungslosigkeit und Naivität der Verantwortlichen kann man nur den Kopf schütteln. Er fährt privat unverändert ein deutsches Auto. „Aus Überzeugung.“
Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU): Vertrauen zurückgewinnen
Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) hat unterdessen von den Automobilherstellern größere Anstrengungen beim Ausgleich der Schäden durch Dieselmanipulationen gefordert. Es ist nötig, das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen. Dies geht nur, wenn die Automobilkonzerne bereit sind, sich stärker am Ausgleich der entstandenen Schaden stärker zu beteiligen.sagte Althusmann in Hannover im Landtag. Er ist es leid, dass ständig neue Meldungen zu Software-Updates oder veralteter Software in den Motoren der Fahrzeuge deutscher Automobilhersteller kommen. Althusmann betonte, dass nicht das Kraftfahrtbundesamt an dem Dieselskandalen schuld ist, sondern diejenigen, die nicht bereit sind, die vorgegebenen Regeln zu beachten.
Auch bei der Politik macht sich parteiübergreifend die Einsicht breit, dass Lug‘ und Betrug keine Qualitätsarbeit ist, die Arbeitsplätze sichert.
Kommen Sie zu uns, wir vertreten Sie gegen Händler und Hersteller von Dieselskandal-KFZ. Am 31.12.2018 droht Verjährung !!!
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
23. Juni 2018
Dieselskandal 27: Audi Vorstandsvorsitzender Ruprecht Stadler verhaftet – n-tv.de 18. Juni 2018
Audi Vorstandsvorsitzender Ruprecht Stadler verhaftet
Der Audi Vorstandsvorsitzender Ruprecht Stadler ist verhaftet worden. Am 13. Juni 2018 wurde bekannt, dass gegen Ruprecht Stadler von der Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und mittelbarer Falschbeurkundung geführt wird (siehe unser Bericht Dieselskandal 23 vom 13.06.2018). Die Staatsanwaltschaft hat Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Ruprecht Stadler versucht hat, Zeugen zu beeinflussen. Dies bedeutet strafrechtlich, dass gem. § 112 Abs. 2 Nr. 3 b) Stopp der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht.
Ruprecht Stadler ist damit der hochrangigste und prominenteste Manager Im Dieselskandal, der sich in Untersuchungshaft befindet. Seit September 2017 ist Wolfgang Hatz, ehemaliger Porsche-Vorstand in Untersuchungshaft.
Die VW-Aktie verlor am 18.06.2018 bis zu 3,3 %.
Der Vorgang zeigt, dass bei VW die Aufklärung des Dieselskandal noch immer mehr bekämpft als betrieben wird. Dennoch ist er für geschädigte Käufer von Diesel-KFZ aus drei Gründen eher positiv zu werten:
1. Die Justiz funktioniert
2. Das Strafverfahren stellt Beweise sicher.
3. Die Abgasmanipulationen sind für die Hersteller so schwerwiegend, dass zu sehr vielen Mitteln gegriffen wird.
Wir vertreten Sie gerne Bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Hersteller und Händler von Diesel-KFZ, die durch den Dieselskandal betroffen sind.
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
18. Juni 2018
Dieselskandal 26: Verdacht auf Schadsoftware bei aktuellen Diesel Audi A8 – autohaus.de 17. Juni 2018
Verdacht auf Schadsoftware bei aktuellen Diesel Audi A8 melden autohaus.de 17. Juni 2018 und Bild am Sonntag.
Der Audi AG, einer Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, droht im Dieselskandal weiterer Ärger. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) untersucht den aktuellen Diesel Audi A8 auf Schadsoftware, d.h. unzulässige Abschaltvorrichtungen.
Für die Audi AG stehen im Dieselskandal weitere Rückrufe von Diesel-KFZ durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ins Haus.
Das KBA nimmt das neueste Dieselmodell des A8 wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen der Abgasreinigung (=Schadsoftware) unter die Lupe, meldet auch die „Bild am Sonntag“.
Das Bundesverkehrsministerium gibt etwas abwiegelnd bloß bekannt, das KBA überprüft fortlaufend Fahrzeuge. Dies betrifft auch den Audi A8. („Informationen können vor Abschluss der Prüfungen nicht weitergegeben werden, da es sich um laufende Verwaltungsverfahren handelt.“)
Audi wollte zu dem Bericht am Sonntag (17. Juni 2018) nicht Stellung nehmen.
Erst vor kurzem Audi hatte wissen lassen, die eigene Überprüfung der Sechszylinder-Dieselmotoren auf Abgas-Manipulationen sehr bald beendet zu haben. Die Ergebnisse der Überprüfung können wahrscheinlich im Juli dem KBA übergeben werden. Das KBA nimmt im Anschluss eine eigenständige Bewertung vor.
Die Audi AG hatte vor einem Jahr bekanntgegeben, 850.000 Autos mit Sechs- und Achtzylindermotoren zu kontrollieren.
Bei der Hälfte der Motoren gab es keine Auffälligkeiten. Ein Viertel der Motoren steht zur Bewertung durch das KBA noch aus. Für immerhin 216.000 Motoren wurden Rückrufe ausgesprochen.
Die Reaktion von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der eine aus seiner Sicht ungleiche Behandlung der Autobauer in Europa kritisiert, dient weder der Gesundheit von Anwohnern viel befahrener Straßen noch der Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie. Statt Probleme einer konstruktiven Lösung zuzuführen wird alles unter den Teppich gekehrt.
Die KFZ-Hersteller in der Bundesrepublik werden bei den Käufern weltweit nur das Vertrauen behalten, wenn eine konsequente Abarbeitung der Schadstoffmanipulationen beim Stickoxid (NOx) erfolgt. Welche Rolle die Bundesregierung bei Typengenehmigungen, Messverfahren und Transparenz eingenommen hat, spielt keine Rolle. Auch die Hersteller in Frankreich, Italien oder Großbritannien werden an der Problembewältigung, sofern es bei ihnen Abgasmanipulationen gab, gemessen – und nicht an Schönfärberei von Ministern.
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
17. Juni 2018
Dieselskandal 25: Musterklage gegen Porsche SE und Bayern will Verkehr umgestalten – automobilwoche.de 15. Juni 2018
Musterklage gegen Porsche SE und Bayern will Verkehr umgestalten
Musterklage gegen Porsche SE
Das OLG Braunschweig teilt mit, dass durch die Aussetzung von drei Prozessen durch das Landgericht Braunschweig rechtlich zwingend auch die Porsche SE zur Beklagten in dem Musterverfahren zum Dieselskandal geworden ist. Das Musterverfahren nach dem KapMuG hat im Kern den Inhalt, ob Anleger rechtzeitig informiert wurden.
Die Klagen der Anleger machen der Volkswagen AG und der Porsche SE zum Vorwurf, zu spät über den Dieselskandal die gesetzlich vorgeschriebenen Auskünfte gegeben zu haben. Für die Investoren handelt die die Sparkassentochter Deka als Musterklägerin. Die Anleger verlangen im Verfahren vor dem OLG Braunschweig Schadenersatzansprüche von insgesamt 3,7 Mrd. €. Das Landgericht Braunschweig hat bislang ca. 1630 Prozesse ausgesetzt.
Das OLG Braunschweig hat die erste Anhörung auf den 3. September 2018 angesetzt.
Dies kann nicht nur anderen Anlegerklagen sondern auch Klagen von Diesel-KFZ mit Schadsoftware helfen.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will Diesel-Fahrverbote vermeiden und dafür Millionen ausgeben. Auch in Aachen will die Landesregierung durch Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) Diesel-Fahrverbote verhindern.
Zu dem Maßnahmenpaket über 100 Millionen € im Jahr sollen Studien zu Grenzwerten, Kauf neuer Busse und Züge sowie Unterstützung unrentabler Strecken zur Umgehung von Ballungsräumen einschlich höhere Taktungen gehören. Außerdem geht es um die Qualifizierung von Arbeitskräften.
Keine Fahrverbote in Aachen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung strebt gleichfalls an, zu vermeiden, dass das Urteil des VG Aachen zu Fahrverboten für Diesel-KFZ ab Anfang 2019 führt.
Die Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) sagte in der Aktuellen Stunde des Landtag am Donnerstag (14.06.2018), dass bis zum 1. Januar 2019 zunächst nur neue Luftreinhaltungspläne vorzulegen sind. Sie strebt an, mit einem neuen Luftreinhaltungsplan bis Mitte 2020 die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) ohne Diesel-Fahrverbote einzuhalten.
Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU): Hardwarelösung auf Kosten der Autoindustrie
Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) sieht so wie SPD, Grüne und FDP Hardware-Nachrüstungen von Diesel-KFZ mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß auf Kosten der Autoindustrie für die beste Lösung.
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
15. Juni 2018
Dieselskandal 24: LG Stuttgart verurteilt Fa. Bosch wahrscheinlich zur Vorlage von Unterlagen im Dieselskandal – automobilwoche.de 13.06.2018
LG Stuttgart verurteilt Fa. Bosch wahrscheinlich zur Vorlage von Unterlagen im Dieselskandal
In den Verfahren LG Stuttgart, Az. 22 O 205/16 und 22 O 348/16 wird das Gericht die Fa. Bosch wohl zur Herausgabe von Unterlagen verurteilen, aus denen hervorgehen kann, dass Mitarbeitern von VW und Bosch früher als bislang zugegeben, Abgasmanipulationen bekannt waren. Dies war die vorläufige Rechtsansicht des Gerichts im Termin vom 13.06.2018.
Es handelt sich um email-Verkehr zwischen Bosch und VW sowie einen Brief der Rechtsabteilung von Bosch an VW.
Kläger sind VW-Anleger, die sich gegen die VW-Holding Porsche SE wenden. Die Kläger halten Porsche SE und VW vor, die Kapitalmärkte nicht rechtzeitig über den Dieselskandal informiert zu haben. Die Unterlagen sollen zeigen, dass VW viel früher Kenntnis hatte als bisher behauptet.
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
14. Juni 2018
Dieselskandal 23: Geldbuße von 1 Mrd € gegen VW, Ermittlungsverfahren gegen Audi-Chef Rupert Stadler – automobilwoche.de 13.06.2018
Geldbuße von 1 Mrd € gegen VW, Ermittlungsverfahren gegen Audi-Chef Rupert Stadler sind die Themen des Tages am 13. Juni 2018.
Geldbuße von 1 Mrd € gegen VW (automobilwoche.de 13.06.2018)
VW muss in der Bundesrepublik ein Bußgeld für die manipulierten Abgaswerte (insbesondere zu hoher Stickoxid(NOx)-Ausstoß)) bei vielen Diesel-KFZ bezahlen. Dem Ermittlungsverfahren liegt der Verdacht der mittelbaren Falschbeurkundung gem. § 271 StGB zugrunde.Volkswagen zahlt für für eine Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von einer Milliarde Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht wie VW und die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt haben. Der Betrag von 1 Mrd. € ergibt sich aus dem gesetzlichen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro und der Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile mit 995 Mio. €, gesamt 1 Mrd. €. Um die Angelegenheit schnell und möglichst geräuschlos zu beenden, verzichtet VW auf Rechtsmittel.
VW hat die Hoffnung geäußert, dass so auch positive Wirkungen auf andere Behördenverfahren gegen VW und Konzernunternehmen in Europa erzielt werden können.
Die Staatsanwaltschaft ist mit ihren Ermittlungen zum Ergebnis gekommen, dass es „Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung“ gab. Diese werden als „mitursächlich“ für die Entwicklung und Produktion der Dieselmotoren Typen EA 288 (Gen3) in USA und Kanada und auch EA 189 weltweit einschließlich Verbauch in ca. 10,7 Mio. Fahrzeugen mit deren Bewerbung und Inverkehrbringung angesehen.
Ermittlungsverfahren gegen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler (automobilwoche.de 11.06.2018)
Nun wird auch gegen Audi-Chef Rupert Stadler und ein weiteres Mitglied des Audi-Vorstands als Beschuldigte im Abgas-Skandal ermittelt. Die Privatwohnungen sind durchsucht worden. Dem Ermittlungsverfahren liegt der Verdacht des Betrugs und einer mittelbaren Falschbeurkundung gem. § 271 StGB zugrunde.
Die mittelbare Falschbeurkundung liegt darin, dass Audi-Chef Rupert Stadler und der weitere Beschuldigte nicht selbst die inhaltlich unrichtige Urkunde der Typengenehmigung ausgestellt haben sondern dies zuließen, obwohl sie wussten, dass die Typengenehmigung wegen zu hoher Abgaswerte nicht hätte erteilt werden dürfen.
Auch wenn der Bundesverkehrsminister Scheuer so tut als ob VW kein Wässerchen getrübt hat oder seines Schutz bedarf, funktionieren die Strafverfolgungsbehörden: Sie lassen sich kein x für ein u vormachen. Die Chancen für Klagen gegen Hersteller und Händler im Dieselskandal steigen.
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
13. Juni 2018
Dieselskandal 22: Gemeinsame Klage gegen Händler und Hersteller zulässig – BGH, Beschl. 06.06.2018, Az. X ZR 303/18
Gemeinsame Klage gegen Händler und Hersteller zulässig beschließt der BGH( Beschl. 06.06.2018, Az. X ZR 303/18).
Die Klägerin hat bei der KFZ-Händlerin in Aalen einen Diesel-KFZ von VW gekauft und hat vor dem LG Ellwangen Klage die KFZ-Händlerin auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und gegen VW die Feststellungsklage für die aus der Abgaseinrichtung des Fahrzeugs resultierende Schäden erhoben.
Das OLG Stuttgart hat die Sache zur Bestimmung des zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 3 Satz 1 ZPO dem BGH (aaO.) vorgelegt.
Der BGH (aaO.) sieht die Voraussetzungen von §§ 36 Abs. 1 Nr. 3, 59, 60 ZPO als erfüllt an, weswegen die gemeinsame Klage gegen Händler und Hersteller zulässig ist. Es liegt eine Streitgenossenschaft gem. § 60 ZPO vor, denn die Ansprüche gegen KFZ-Händlerin und VW stehen in einem inneren Zusammenhang, d.h. sind wesentlich gleichartig. Rechtlich sind die eingeklagten Ansprüche identisch, weil sie die Klägerin von Folgen des Kaufvertragsabschluss befreien. Auch der Lebenssachverhalt ist im Wesentlichen gleich. Es geht um den Schadstoffausstoß, den Kraftstoffverbrauch und die darauf bezogenen Werbeaussagen. Unschädlich ist, dass bestimmte Teile des Lebenssachverhalts nur für den Anspruch gegenüber der KFZ-Händlerin (Erfordernis der Gelegenheit zur Nacherfüllung) und andere Teile nur gegenüber VW (Zurechnung und Kausalität) gegenüber VW von Bedeutung sind.
Der BGH (aaO.) sieht es als prozeßwirtschaftlich an, dass der Prozeß vor dem für die KFZ-Händlerin zuständigen Gericht (hier: LG Ellwangen (Jagst)) geführt wird. VW als bundesweit agierenden Unternehmen ist es eher zumutbar am Sitz der KFZ-Händlerin verklagt zu werden als der KFZ-Händlerin am Sitz von VW.
Die Entscheidung zeigt, dass der BGH (aaO.) den Dieselskandal nicht durch juristische Überspitzungen für die Käufer von Diesel-KFZ stark erschweren will. Solange das Prozeßrecht der ZPO keine Sammelklage hergibt, soll nicht auch noch eine Aufspaltung der Ansprüche in unterschiedliche Prozesse nötig werden.
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
12. Juni 2018
Dieselskandal 21: Daimler muss europaweit 744.000 Diesel-KFZ zurückrufen – n-tv.de 11. Juni 2018
Daimler muss europaweit 744.000 Diesel-KFZ zurückrufen – das Ergebnis des Gesprächs von Daimler Vorstandsvorsitzendem Dieter Zetsche und Verkehrsminister Scheuer.
Nach dem Kleintransporter Vito geht es jetzt um ein Modell der C-Klasse und eine Variante des Geländewagens GLC. Als Volumenmodelle werden diese häufig verkauft.
Das OLG Köln, Beschluss 28. Mai 2018, Az. 27 U 13/17, der bislang noch nicht veröffentlicht ist und der nur in der Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig mitgeteilt wird, die Verpflichtung eines Händlers zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI, der eine unzulässige Abschaltvorrichtung hatte, verpflichtet. Dem Käufer ist der Kaufpreis unter Abzug einer gewissen Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzuzahlen. Das OLG Köln hält Kurs – siehe unseren Bericht Dieselskandal 3 vom 22. April 2018.
Die Chancen für Klagen von Käufern der Skandal-Diesel steigen.
Gerne vertreten wir Sie gegen Händler und Hersteller von Diesel-KFZ mit Abschaltvorrichtungen.
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
11. Juni 2018