Dieselskandal 17: Zwangsweise Stilllegung von Diesel-KFZ fängt in München und Hamburg an – autohaus.de 07.06.2018
Zwangsweise Stilllegung von Diesel-KFZ fängt in München und Hamburg an, meldet autohaus.de 07.06.2018.
Es wird ernster mit den Nutzungseinschränkungen für Diesel-KFZ im Land. Es wurden zwei Fahrzeuge in München und Hamburg aus dem Verkehr entfernt, nachdem zuvor von den Haltern kein angebotenes Software-Update durchgeführt wurde. Es handelt sich um Autos der Marken VW und Audi der Baujahre 2009 – 2014 mit dem Motor „EA 189“ (= Entwicklungsauftrag 189), deren Besitzern eine zwangsweise Stilllegung droht, sofern sie trotz Aufforderung kein Software-Update der Motorsteuerung machen lassen.
Nach dem auch das Bundesverwaltungsgericht (siehe unser Bericht Dieselskandal 4 ) die gesetzlichen Grundlagen bestätigt hat, schreiten die Städte und Gemeinden zur Tat. Dies ist für Fahrer von Diesel-KFZ hart und sehr bitter, aber für die Gesundheit der Bürger, die an stark befahrenen Straßen wohnen, unerläßlich. Unternehmensführung die nur auf kurzfristigen Gewinn ausgerichtet kann zu großem Ärger führen: Der Verkauf von Diesel-KFZ ist stark rückläufig – aktuell wollen nur noch 7 % der Neuwagenkäufer einen Diesel.
Sollte es auch für Sie losgehen ?! – Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Hersteller und Autohäuser !
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
07. Juni 2018