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Dieselskandal 17: Zwangsweise Stilllegung von Diesel-KFZ fängt in München und Hamburg an – autohaus.de 07.06.2018

erstellt am: 07.06.18 | Aktuelle Urteile

Dieselskandal 17: Zwangsweise Stilllegung von Diesel-KFZ fängt in München und Hamburg an – autohaus.de 07.06.2018

Zwangsweise Stilllegung von Diesel-KFZ fängt in München und Hamburg an, meldet  autohaus.de 07.06.2018.

Es wird ernster mit den Nutzungseinschränkungen für Diesel-KFZ im Land. Es wurden zwei Fahrzeuge in München und Hamburg aus dem Verkehr entfernt, nachdem zuvor von den Haltern kein angebotenes Software-Update durchgeführt wurde. Es handelt sich um Autos der  Marken VW und Audi der Baujahre 2009 – 2014 mit dem Motor „EA 189“ (= Entwicklungsauftrag 189), deren Besitzern eine zwangsweise Stilllegung droht, sofern sie trotz Aufforderung kein Software-Update der Motorsteuerung machen lassen.

Nach dem auch das Bundesverwaltungsgericht (siehe unser Bericht Dieselskandal 4 ) die gesetzlichen Grundlagen bestätigt hat, schreiten die Städte und Gemeinden zur Tat. Dies ist für Fahrer von Diesel-KFZ hart und sehr bitter, aber für die Gesundheit der Bürger, die an stark befahrenen Straßen wohnen, unerläßlich. Unternehmensführung die nur auf kurzfristigen Gewinn ausgerichtet kann zu großem Ärger führen: Der Verkauf von Diesel-KFZ ist stark rückläufig – aktuell wollen nur noch 7 % der Neuwagenkäufer einen Diesel.

Sollte es auch für Sie losgehen ?! – Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Hersteller und Autohäuser !

Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
07. Juni 2018