Für die Audi AG stehen im Dieselskandal weitere Rückrufe von Diesel-KFZ durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ins Haus.
Das KBA nimmt das neueste Dieselmodell des A8 wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen der Abgasreinigung (=Schadsoftware) unter die Lupe, meldet auch die „Bild am Sonntag“.
Das Bundesverkehrsministerium gibt etwas abwiegelnd bloß bekannt, das KBA überprüft fortlaufend Fahrzeuge. Dies betrifft auch den Audi A8. („Informationen können vor Abschluss der Prüfungen nicht weitergegeben werden, da es sich um laufende Verwaltungsverfahren handelt.“)
Audi wollte zu dem Bericht am Sonntag (17. Juni 2018) nicht Stellung nehmen.
Erst vor kurzem Audi hatte wissen lassen, die eigene Überprüfung der Sechszylinder-Dieselmotoren auf Abgas-Manipulationen sehr bald beendet zu haben. Die Ergebnisse der Überprüfung können wahrscheinlich im Juli dem KBA übergeben werden. Das KBA nimmt im Anschluss eine eigenständige Bewertung vor.
Die Audi AG hatte vor einem Jahr bekanntgegeben, 850.000 Autos mit Sechs- und Achtzylindermotoren zu kontrollieren.
Bei der Hälfte der Motoren gab es keine Auffälligkeiten. Ein Viertel der Motoren steht zur Bewertung durch das KBA noch aus. Für immerhin 216.000 Motoren wurden Rückrufe ausgesprochen.
Die Reaktion von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der eine aus seiner Sicht ungleiche Behandlung der Autobauer in Europa kritisiert, dient weder der Gesundheit von Anwohnern viel befahrener Straßen noch der Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie. Statt Probleme einer konstruktiven Lösung zuzuführen wird alles unter den Teppich gekehrt.
Die KFZ-Hersteller in der Bundesrepublik werden bei den Käufern weltweit nur das Vertrauen behalten, wenn eine konsequente Abarbeitung der Schadstoffmanipulationen beim Stickoxid (NOx) erfolgt. Welche Rolle die Bundesregierung bei Typengenehmigungen, Messverfahren und Transparenz eingenommen hat, spielt keine Rolle. Auch die Hersteller in Frankreich, Italien oder Großbritannien werden an der Problembewältigung, sofern es bei ihnen Abgasmanipulationen gab, gemessen – und nicht an Schönfärberei von Ministern.
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
17. Juni 2018