Dieselskandal 19: Fahrverbote in Stuttgart – Kraftfahrt-Bundesamt: Hardwarelösung wird voraussichtlich genehmigt – BGH Urt. 09.05.2018, Az. VIII ZR 26/17 veröffentlicht
Fahrverbote in Stuttgart – Kraftfahrt-Bundesamt: Hardwarelösung wird voraussichtlich genehmigt – BGH Urt. 09.05.2018, Az. VIII ZR 26/17 veröffentlicht
Im Dieselskandal gibt es neue Entwicklungen:
In Baden-Württemberg plant die Landesregierung, Fahrverbote in Stuttgart für Diesel-KFZ zu erlassen. Nur Anwohner und Pendler sollen ausgenommen sein. Mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG Urt. 27.02.2018, Az. 7 C 26.16 u. 7 C 30.17; unser Bericht Dieselskandal 18 vom 08. Juni 2018) ist es nach Ansicht der schwarz-grünen Landesregierung so gut wie ausgeschlossen, die geforderte Verringerung der Stickoxid(NOx)-Belastung ohne Fahrverbote für Diesel-KFZ der Euronormen 3 und 4 zu erreichen. Fahrverbote können sogar Diesel-KFZ der Euronorm 5 treffen. Die Ausnahmen für Anwohner und Pendler sollen davon abhängen, dass die Diesel-KFZ mit einer technischen Hardwarelösung ausgerüstet sind, die den Stickoxid(NOx)-Ausstoß senkt. Bundesverkehrsminister Scheurer soll für eine Eintragung der technischen Nachrüstung in die Fahrzeugpapiere sorgen.
Kraftfahrt-Bundesamt: Hardwarelösung wird voraussichtlich genehmigt