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Schadenersatzklage gegen Euro 6 (Verordnung (EU) 2016/646) abgewiesen – EuGH, 04.05.2018, Rs T-197/17

erstellt am: 06.05.18 | Aktuelle Urteile

Schadenersatzklage gegen Euro 6 (Verordnung (EU) 2016/646) abgewiesen – EuGH, 04.05.2018, Rs T-197/17

Gegen die Verordnung (EU) 2016/646 (Euro 6) haben sich 1429 vorwiegend französische Kläger gewandt, da die verbindlichen Grenzwerte für Stickoxide der neuen Prüfverfahren im praktischen Fahrbetrieb (real driving emissions – RDE-Prüfverfahren) bei ihnen zu materiellen Schäden (Verschlechterung des Gesundheitszustands wegen verschlechterter Atemluft) und immaterielle Schäden entstanden seien.

Der EuGH teilt in der Presseerklärung mit, dass die Kläger den mit der Verschlechterung der Luftqualität verbundenen Schaden nicht hinreichend nachgewiesen haben. Die auf die Verordnung (EU) 2016/646 zurückzuführenden zusätzlichen Schadstoffemissionen sind nur höchst unsicher zu erfassen. Weiter wurde nur pauschal argumentiert und auf allgemeine Gesichtspunkte Bezug genommen. Vortrag zur persönlichen Situation des Einzelnen zu den geltend gemachten Schäden fehlte. Immaterielle Schäden ergeben sich nicht aus der Sorge um die eigene Gesundheit. Ein möglicherweise von jedem empfundenes Gefühl  ist kein ersatzfähiger immaterieller Schaden.

Die Verordnung (EU) 2016/646 wird wegen der Emissionsgrenzwerte von den Städten Paris, Brüssel und Madrid (EuGH, Rs. T-339/16, T-352/16, T-391/16) angegriffen. Die Klagen werden vor dem EuGH am 17. Mai 2018 mündlich verhandelt.

Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
06. Mai 2018