Was versteht man unter dem Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr soll Ihnen helfen, umfassend zu reflektieren, ob Sie eine Scheidung Ihrer Ehe in jedem Fall möchten oder ob eine Versöhnung denkbar ist. Es dient als Grundlage für die bevorstehende Scheidung und setzt die räumliche Trennung zwischen Ihnen und Ihrem/r Ehepartner/in voraus. Sofern Sie sich sicher sind, dass Sie eine Scheidung wünschen, sollten Sie das Trennungsjahr nutzen, um dahingehende Vorbereitungen zu treffen. Das betrifft zum Beispiel die einvernehmliche Klärung finanzieller Aspekte oder Fragen, die das Sorgerecht für vorhandene Kinder betreffen.
Was muss ich beachten, wenn ich Unterhalt fordere?
Wenn Sie Unterhalt für Ihre gemeinsamen Kinder fordern, gilt es stets zu berücksichtigen, bei wem das Kind lebt, für welches Betreuungsmodell Sie sich entschieden haben und wie viele Kinder Sie haben. Hinzu kommt die Frage, ob Sie verheiratet oder geschieden sind, sich gerade im Trennungsjahr befinden oder lediglich in einer eheähnlichen Partnerschaft zusammengelebt haben. Weiterhin spielt das Alter des Kindes sowie das jeweilige Einkommen der Elternteile eine Rolle. Da das Thema „Unterhalt“ sehr komplex ist, wird die Beratung durch einen Anwalt empfohlen, um für alle Parteien die bestmögliche Lösung zu finden.
Wie beantrage ich die Scheidung?
Die Beantragung Ihrer Scheidung erfolgt beim Amtsgericht Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort ist das
Familiengericht ansässig, in dessen Aufgabenbereich die Bearbeitung von Ehescheidungen fällt. Das Hinzuziehen eines Anwaltes ist verpflichtend. Wir können Ihnen unter anderem zuverlässig mitteilen, welches Familiengericht für Ihr Anliegen zuständig ist und Ihre Fragen beantworten.
Sie können die Scheidung kurz vor Ablauf Ihres Trennungsjahres einreichen, da die Bearbeitungszeit des Familiengerichtes in der Regel einige Wochen in Anspruch nimmt. Anschließend wird Ihr/e Ehepartner/in über den Scheidungsantrag auf dem Postweg informiert. Er/Sie stimmt der Scheidung zu und Sie erscheinen gemeinsam zu einem vorher vereinbarten Scheidungstermin. Weitere Fragen, die zum Beispiel das Sorgerecht für die Kinder betreffen, werden dann besprochen. Abschließend wird Ihre Ehe rechtskräftig geschieden.
Wer ist dazu berechtigt, die Vaterschaft anzufechten?
Eine Vaterschaft anfechten darf derjenige, der zur Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheiratet war. Doch auch der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, sowie der biologische Vater dürfen die Vaterschaft anzweifeln. Eine Anfechtung des rechtlichen Vaters ist vor allem dann möglich, wenn dieser im Nachhinein von seiner Zeugungsunfähigkeit oder einer Affäre der Kindesmutter erfahren hat. Ebenfalls berechtigt sind die Kindesmutter und auch das Kind, sobald es volljährig ist oder wenn es durch das sorgeberechtigte Elternteil gesetzlich vertreten wird.
In welcher Weise wird die Vaterschaft festgestellt?
Um eine Vaterschaft festzustellen beziehungsweise zu widerlegen, ist ein
Vaterschaftstest das zulässige Beweismittel vor Gericht. Der DNA-Test darf aber nur durchgeführt werden, wenn die Kindesmutter und das Kind dem zustimmen, andernfalls verliert er seine Beweiskraft. Das Familiengericht kann die Durchführung eines Vaterschaftstests beschließen, sofern sich der Verdacht aufgrund weiterer Gegebenheiten erhärtet. Weitere
zulässige Beweismittel sind:
- Bestätigte Zeugungsunfähigkeit des Mannes zum Zeitpunkt der Empfängnis
- Glaubhafte Belege über Geschlechtsverkehr der Mutter außerhalb der Beziehung oder Ehe
Nach Feststellung oder Widerlegung der Vaterschaft können Sie die Vaterschaftsklage beim Familiengericht einreichen.