Vergabe von Bauaufträgen. Prüfung und Abschluss von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen. Begleitung in der Bauphase (Stellung und Austausch von Sicherheiten. Fristenüberwachung, Kündigung). Vergütung von Bauunternehmern, Architekten & Ingenieuren, insbesondere nach Kündigung. Nachträge, z. B. Bauzeitverzögerung, Baugrundrisiko.
Gestaltung von Arbeitsverträgen. Abwehr von Kündigungen. Durchsetzung von Lohn-/Gehaltsansprüchen. Überprüfung von Arbeitszeugnissen. Unterstützung bei der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Betriebliche Altersversorgung.
Klage vor den Finanzgerichten. Vertretung im Besteuerungsverfahren vor dem Finanzamt, insbesondere Einspruch. Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden. Beratung bei steuerlicher Gestaltung. Überprüfung von Besteuerungsgrundlagen.
Recht der Kontoführung: Eröffnung, Führung, Kündigung. Zahlungsverkehr: Überweisung, Lastschrift, Kreditraten. Prüfung/Widerruf/Kündigung von Verbraucherkrediten, Bau- u. Immobiliendarlehen. Prüfung von Kapitalanlagegeschäften, insbesondere Aufklärungs-/Beratungspflichten, Prospekthaftung z.B. bei geschlossenen Fonds (Immobilienfonds, Schifffonds etc.).
Beratung bei Gründung u. Beendigung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Erstellung von Gesellschaftsverträgen. Beratung rund um den Geschäftsführervertrag. Durchsetzung von Ansprüchen aus Gesellschaftsverträgen. Unterstützung bei u. Durchführung von der Abwicklung/ Auflösung von Gesellschaften. Vertriebsrecht: Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise.
Prüfung und Erstellung von Mietverträgen. Durchführung / Abwehr von Mieterhöhungen. Prüfung von Betriebskosten- und Hausgeldabrechnungen. Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen. Beschlussanfechtungen nach WEG.
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Schmerzensgeld. Haushaltsführungsschaden. Verdienstausfallschaden. Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen.
Andreas Hoffmann
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Unsere Kanzlei wurde am 01.01.1956 von den Rechtsanwälten Dr. Hans Braun und Hermann Witt gegründet. Im Jahr 1968 trat Rechtsanwalt Günter F. Christlein in die Sozietät ein und führte diese mit Rechtsanwalt Karlheinz Christlein nach dem Ausscheiden von Dr. Braun fort. Zum 01.01.2011 trat dann Rechtsanwalt Andreas Hoffmann in die Kanzlei ein und führt diese seit dem Ausscheiden von Rechtsanwalt Günter F. Christlein zum 30.06.2011 und Rechtsanwalt Karlheinz Christlein zum 31.12.2011 unter der Firmierung „Rechtsanwälte Hoffmann ∙ Christlein“ fort. Seit März 2012 praktiziert zudem Frau Rechtsanwältin Andrea Genz-Zambureck in der Kanzlei Hoffmann ∙ Christlein. Die Anwälte der Kanzlei Hoffmann ∙ Christlein verfügen über langjährige Erfahrungen.
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