Was ist das Arbeitsrecht?
Unter dem Begriff
Arbeitsrecht ist ein bestimmtes Rechtsgebiet zu verstehen, das aus Regeln und Gesetzen besteht. Sie umfassen und schützen die Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers und enthalten Regelungen zu den Tätigkeiten der Tarifvertrags- und Betriebsparteien. Zu den Tarifvertragsparteien gehören in der Regel die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Aufgrund der Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber ist das Arbeitsrecht auch als Arbeitnehmerschutzrecht zu verstehen. Als Teil der Zivilrechtsordnung regelt und unterscheidet es zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Zudem enthält das Arbeitsrecht einige Hinweise zum Aufbau der arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren sowie zur Arbeitsgerichtsbarkeit.Unter dem Begriff Arbeitsrecht ist ein bestimmtes Rechtsgebiet zu verstehen, das aus Regeln und Gesetzen besteht. Sie umfassen und schützen die Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers und enthalten Regelungen zu den Tätigkeiten der Tarifvertrags- und Betriebsparteien. Zu den Tarifvertragsparteien gehören in der Regel die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Aufgrund der Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber ist das Arbeitsrecht auch als Arbeitnehmerschutzrecht zu verstehen. Als Teil der Zivilrechtsordnung regelt und unterscheidet es zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Zudem enthält das Arbeitsrecht einige Hinweise zum Aufbau der arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren sowie zur Arbeitsgerichtsbarkeit.
Warum wurde das Arbeitsrecht geschaffen?
Das Arbeitsrecht wurde im Zuge der Industrialisierung geschaffen. Die sozialen Missstände des 19. Jahrhunderts prägten das Bild einer immer größer werdenden Abhängigkeit der Stellung des Arbeitnehmers. Hand in Hand ging damit eine Verschlechterung der Situation gegenüber dem Arbeitgeber einher. Auf sich allein gestellt, war es dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich, seine Rechte durchzusetzen. Die Arbeitnehmerschaft schloss sich deshalb in Form von Vereinigungen zusammen, um kollektiv vorzugehen (z. B. als Gewerkschaft). Während diverse Koalitionen für die Rechte der Arbeitnehmer kämpften, sorgte auch der Staat durch den Erlass der Sozialversicherungsgesetze (unter Bismarck) für mehr Sicherheit. Der Verlauf der geschichtlichen Entwicklung hat das Arbeitsrecht als Sonderrecht hervorgebracht.
Was ist kollektives Arbeitsrecht?
Unter dem Begriff kollektives Arbeitsrecht ist das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen zu verstehen: Dazu zählen die Rechte der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, das Arbeitskampfrecht sowie das Mitbestimmungsrecht in Betrieben und Unternehmen.
Davon ist das individuelle Arbeitsrecht stets zu unterscheiden. Es beinhaltet neben dem Arbeitnehmerschutzrecht insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, das in diesem Zusammenhang eine Sonderform des Dienstvertragsrechts darstellt. In der Regel werden die Rechtsgebiete des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts strikt voneinander getrennt. Allerdings ist das nicht immer möglich, sodass bestimmte Kriterien aus beiden Bereichen herangezogen werden müssen. Konkret regelt das kollektive Arbeitsrecht folgende Themen:
- Tarifvertragsrecht
- Unternehmensmitbestimmung
- Mitbestimmung im Aufsichtsrat
- Betriebsrat und Gremien, die einen vergleichbaren Status haben
Was regelt das Arbeitsrecht?
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Tätigkeiten der Tarif- und Betriebsparteien. Der Arbeitsvertrag bildet den Ausgangspunkt eines Arbeitsverhältnisses (dazu zählen auch unternehmensbezogene Tarifverträge, betriebsbezogene Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen im öffentlichen Dienst). Das Arbeitsrecht umfasst zum optimalen Schutze des Arbeitnehmers z. B.:
- Themen zur Kündigung (z. B. ordentliche oder fristlose Kündigung)
- Aufhebungsverträge
- Weihnachtsgeld
- Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis
- Teilzeitarbeit
- Befristung
- Abmahnung
- Mobbing
- Mindestlohn
- Betriebsrat & Wahl
- Elternzeit
- Tarifverträge
- Eingruppierungen
- Leitende Angestellte
- Krankheit
- Scheinselbstständigkeit
- Mutterschutz
- Schwerbehinderung
- Probezeit
- Probearbeit
- Ausbildung
- Praktikum
- Betriebliche Altersversorgung
Welche vier Hauptbereiche des Arbeitnehmerschutzes umfasst das Arbeitsrecht?
Neben dem allgemeinen Arbeitsschutz, der für alle Arbeitnehmer gilt, umfasst das Arbeitsrecht auch den besonderen Arbeitsschutz, der für einzelne Berufsgruppen gilt (z. B. Berg- oder Seeleute).
Zu einem großen Teil umfasst es den Betriebs- und Gefahrenschutz (Vorschriften, die der Verhütung von Betriebsunfällen dienen). Zusätzlich beinhaltet es auch den Arbeitszeitschutz (gesetzliche Verbote in Hinsicht auf Feiertagsarbeit, Überschreitung von Höchstarbeitszeiten zum Schutze vor Überanstrengung) und Arbeitsvertragsschutz (Schutz vor Regelungen, die unsozialen Vertragsbedingungen entsprechen).
Welche Gesetze gehören zum Arbeitsrecht?
Zu den wichtigsten Gesetzen des Arbeitsrechts gehören:
- das Grundgesetz und das EU-Recht
- das Individualarbeitsrecht
- das Arbeitsschutzrecht
- das kollektive Arbeitsrecht
- das Sozialrecht
- das Verfahrensrecht
Warum ist das Arbeitsrecht ein Sonderrecht?
Das Arbeitsrecht lässt sich auch als Sonderrecht der abhängig Beschäftigten bezeichnen. Anders als „freie Dienstleistende“ sind Arbeitnehmer aufgrund ihres abhängigen Arbeitsverhältnisses besonders schutzbedürftig. Dies zeigt sich anhand des geschichtlichen Verlaufs der Industrialisierung.
Die damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Umwälzungen haben das Arbeitsrecht zu einem eigenständigen Rechtsgebiet gemacht, das im besonderen Maße die individuellen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern umfasst. Die daraus entstehenden Regelungen schützen das Arbeitsverhältnis des Angestellten während des Beschäftigungsverhältnisses und schützen diesen auch vor einem ungerechtfertigten Verlust des Arbeitsplatzes. Weil mit einem Verlust der Arbeit oft Krankheit, Alter oder Unfallgründe in Zusammenhang stehen, steht das Arbeitsrecht in einer engen Beziehung zum Sozialversicherungsrecht.
Warum ist das Arbeitsrecht dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht zuzuordnen?
Das Arbeitsrecht gehört einerseits zum Sonderprivatrecht, weil es die individuellen Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Andererseits ist das eigenständige Rechtsgebiet auch Teil des öffentlichen Rechts. Das öffentliche Recht ist immer dann mit von der Partie, wenn es die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden regelt. Dies gilt auch für den Bereich des Arbeitsschutzes.
Warum wird man Anwalt für Arbeitsrecht?
Der Anwalt für Arbeitsrecht kämpft durchsetzungskräftig für die Rechte seines Mandanten. Die anwaltliche Vertretung bezieht sich hierbei sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeber. Aus Überzeugung wählt der Arbeitsrechtler sein Gebiet und möchte für seine Mandanten ein optimales Ergebnis erzielen. Das Arbeitsrecht bietet zudem ein sehr dynamisches Feld und viele Herausforderungen, die ein Anwalt für Arbeitsrecht mit Leidenschaft annimmt.
Wie erlernt man das Arbeitsrecht?
Um Anwalt für Arbeitsrecht zu werden, ist ein Studium der Rechtswissenschaften erforderlich, das den Studierenden in das Thema Arbeitsrecht einführt und das Wissen vertieft. Nach der Bewältigung des ersten Staatsexamens folgt die Referendarzeit. Wer seine Mandanten vor Gericht anwaltlich vertreten möchte, braucht außerdem den Abschluss des zweiten Staatsexamens und die Zulassung zum Anwalt. Die Schwerpunkte sind hierbei auf das Arbeitsrecht ausgerichtet. Nicht selten haben Anwälte in diesem Gebiet im Rahmen von beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bereits Erfahrungen sammeln können. Daneben ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht auch häufig ein Fachanwalt für Sozialrecht, weil beide Gebiete eng zusammenhängen.
Wie finde ich einen guten Anwalt für Arbeitsrecht?
Im digitalen Zeitalter nutzen Anwaltsuchende primär das Internet. Diese Form der Suche ist bequem und schnell. Dabei muss die erste angezeigte Kanzlei im Ranking der Suchmaschine nicht gleich die beste sein. Deshalb ist es empfehlenswert, auch Verbraucherschutzportale zu diesem Thema zu besuchen und sich dort über eine effektive Anwaltssuche zu informieren (z. B. Stiftung Warentest). Gute Suchportale besitzen eine effektiv gestaltete Suchmaske, die zu einer übersichtlichen Trefferliste führt. Die Auswahl an Anwälten sollte dabei so groß sein, dass sie die Suche nach einem Fachanwalt erlaubt. Manche Portale listen allerdings auch Anwälte auf, die zwar zugelassen sind, aber keine Mandate übernehmen (z. B. Juristen, die bei Banken oder Versicherungen angestellt sind). Häufig bevorzugen Kunden Fachanwälte, weil diese Bezeichnung eine besondere theoretische und praktische Erfahrung nachweist.
Anwaltskosten im Arbeitsrecht: Wer zahlt?
Kommt es zu einem Vertrag zwischen dem Arbeitnehmer (Mandant und Auftraggeber) und dem Anwalt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Anwalt die vertraglich vereinbarten Gebühren zu zahlen. Dies ist unabhängig vom Ausgang der arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Haben der Mandant und der Anwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen, richten sich die zu zahlenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der Regel also nach dem Streitwert und nach den einzelnen Tätigkeiten des Rechtsanwaltes, die auf der Grundlage des Streitwertes abgerechnet werden.
Fallen Anwaltskosten in einem Prozess an und gewinnt die Streitpartei den Prozess, hat sie oft einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten, was dann auch im Urteil ausgesprochen wird. Allerdings kann es passieren, dass der Gewinner auf seinen Kosten sitzen bleibt, wenn die gegnerische Partei zahlungsunfähig ist.
Wann greift eine Rechtsschutzversicherung beim Arbeitsrecht?
Ein Streit im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit kann schnell sehr teuer werden. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Privatrechtsschutz sichert hier den Arbeitnehmer ab. Hierzu sollten Sie prüfen, ob sie nicht bereits über Ihre Gewerkschaft rechtsschutzversichert sind, wenn Sie einer solchen Vereinigung angehören. Tritt der Rechtsfall ein, greift die Rechtsschutzversicherung, wenn die Wartezeit verstrichen ist.
Ab wann ist eine Rechtsschutzversicherung beim Arbeitsrecht gültig?
Wenn Sie sich neu versichern lassen, haben Sie in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten, bis der Versicherungsschutz greift und die Rechtsschutzversicherung gültig ist. Auf folgenden Gebieten gibt es keine Wartezeiten:
- Steuerrechtsschutz
- Sozialrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz in Strafsachen
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Schadensersatzrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz
- Opferrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Fall des Arbeitsrechts.