Dieselskandal 18: Es geht weiter – Zwangsstillegungen in Sachsen-Anhalt – Urteil: Aachen muss Fahrverbote vorbereiten –autohaus.de und automobilwoche.de 08.06.2018
Es geht weiter – Zwangsstillegungen in Sachsen-Anhalt – Urteil: Aachen muss Fahrverbote vorbereiten
Zwangsstillegungen in Sachsen-Anhalt
Zwangsstillegungen gibt es nun auch in Sachsen-Anhalt. Die Zulassungsbehörde des Salzlandkreis hat schon Stilllegungsanordnungen getroffen. Nach der Zeitung „Magdeburger Volksstimme“ sind im Altmarktkreis Salzwedel sechs, im Jerichower Land eine und im Landkreis Harz vier Anordnungen verfasst worden. In anderen Städten und Kreisen sind Stilllegungsanordnungen in der Vorbereitung, d.h. es gibt laufende Anhörungen, allein in Halle zwölf. Es geht um VW – und Audi -Modelle der Baujahre 2009 bis 2014 mit dem „EA 189“-Dieselmotor, die eine illegale Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung haben. Die betroffenen Autoeigner haben 18 Monate seit Freigabe der Nachrüstung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und mehrfacher Erinnerung nicht das Software-Update installiert.
Urteil: Aachen muss Fahrverbote vorbereiten
Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Urteile des Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG Urt. 27.02.2018, Az. 7 C 26.16 u. 7 C 30.17; unser Bericht Dieselskandal 4 v. 26.04.2018) angewandt. Damit hat die Stadt Aachen ein Fahrverbot vorbereiten und ab 1. Januar 2019 umsetzen, sollten bis Ende 2018 die Stickoxid-Grenzwerte nicht eingehalten sein.
Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die das Urteil zutreffend als richtungsweisend bezeichnet.
Wir vertreten Sie gerne im Verfahren gegen Hersteller und Händler bei Ihrem manipulierten Diesel-KFZ,
Andreas Hoffmann
Rechtsanwalt
08. Juni 2018